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Rehabilitation

 

Reha-Sport und Funktionstraining finden immer in Gruppen und zum Teil unter ärztlicher Aufsicht statt. Reha-Sport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Funktionstraining ist gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet. Die Maßnahmen dauern je nach Erkrankung und Kostenträger 6 Monate bis 3 Jahre.

Zum Reha-Sport zählen z.B. bewegungstherapeutische Übungen. Sie dienen der Stärkung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und psychischer Leistungsfähigkeit. Hierunter fallen u.a. Rückengymnastik und Krebsnachsorge sowie spezielle Angebote für Herzpatienten.

Voraussetzungen der Teilnahme

Die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit übernehmen Reha-Sport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:

  • ärztlich verordnet

  • Die Verordnung ist von einem Arzt zu erstellen, der das Leiden und dessen Folgen behandelt. Sie soll enthalten:

    • Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, so weit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen

    • Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist

    • Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten

    • Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart

  • in Gruppen

  • bei Herzsport unter ärztlicher Betreuung

  • Antrag: Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining"

Wird während einer Leistung zur Reha die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Sport-Maßnahme festgestellt, ist vom Arzt der Behandlungsstätte eine Empfehlung im sogenannten "Abschlussbericht" auszusprechen, und der behandelnde Arzt hat dem Reha-Sport oder Funktionstraining zuzustimmen. Der Reha-Sport muss dann innerhalb von 3 Monaten nach der Rehamaßnahme beginnen. Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.

Die Berufsgenossenschaften übernehmen Reha-Sport und Funktionstraining im Anschluss an medizinische Maßnahmen, vorausgesetzt, es liegt ein Unfallversicherungsfall vor (Arbeitsunfall, Berufskrankheit).

Geht dem Reha-Sport oder Funktionstraining keine Leistung zur Reha voraus, ist die Krankenkasse zuständig.

Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialhilfeträger für die Kosten auf und orientiert sich dabei an der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Reha-Sport bzw. Funktionstraining dauert

  • in der Rentenversicherung in der Regel 6 Monate, bei medizinischer Erforderlichkeit längstens 12 Monate.

  • in der Unfallversicherung in der Regel unbegrenzt.

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten Erkrankungen bis zu 36 Monate.

Danach muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen.

Der Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining" ist bei Sportvereinen, Ärzten und den zuständigen Leistungsträgern erhältlich.

Kontakt

TuS Huchting Geschäftsstelle
Vereinszentrum
Obervielander Straße 76
28259 Bremen

Telefon 0421 - 58 55 88
Telefax 0421 - 579 79 61
info@tus-huchting.de

Öffnungszeiten
Montags 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstags 14.00 - 18.30 Uhr

 

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